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Bestimmungen zum Jugendschutz (Stand: 22.07.2015)
Jugendschutz-Bestimmungen zum Jugendschutz beim Taubertal-Festival:
Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre: Kindern unter 7 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.
Alter von 7 bis einschließlich 13 Jahre, Festivalgelände: mit Elternteil
Alter von 14 bis einschließlich 15 Jahre
- Konzertgelände: mit Sorgeberechtigtem
- Campingplatz: mit Elternteil
- Steinbruch: mit ElternteilAlter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren ohne Elternteil oder Sorgeberechtigten haben bis 24.00 Uhr das Festivalgelände zu verlassen. Konzertgelände (ab 24.00 Uhr): mit sorgeberechtigter Person.
- Campingplatz: mit sorgeberechtigter Person
- Steinbruch: mit sorgeberechtigter Person
Alter von 18 und Älter: Keine altersbedingten Zutrittsbegrenzungen.
Elternteil bzw. Eltern, bzw. Vormund des Kindes: Bei Begleitung des Jugendlichen muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.
Sorgeberechtigter bzw. Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.
Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.
Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu aktzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).
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